Donnerstag, 27. Januar 2011

Krankenhaus-Hygiene-Verordnung in Schleswig-Holstein: Ermächtigung auf den Weg gebracht


Am Mittwoch, 26.1.2011, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag ein Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen mit der Ersten Lesung auf den Weg gebracht. Die Drucksache 17/1120, Gesetzentwurf der Landesregierung, brachte der Minister für Arbeit,Soziales und Gesundheit Dr.Heiner Garg, FDP, ein. Das Gesundheitsministerium soll ermächtigt werden, durch eine Krankenhaus-Hygiene-Verordnung einheitliche Standards für die Bekämpfung der lebensgefährlichen Krankenhauskeime festzulegen. Bisher waren die Chefärzte dafür zuständig. Das scheint sich nicht bewährt zu haben. Die Empfehlungen des Robert-koch-Instituts(RKI) sollen voraussichtlich Teil dieser Verordnung werden, die auch einen Hygienebeauftragten in jedem Krankenhaus vorsehen wird. Auch die Überwachung der Krankenhäuser durch den Gesundheitsdienst der Kreise soll vereinheitlicht werden.

Bernd Heinemann, SPD-Abgeordneter des Wahlkreises Kiel-Ost, beklagte im Parlament, dass das Ministerium für die Vorbereitung dieser Vorlage schon ein Jahr gebraucht habe. Dabei werde ja zunächst nur eine Ermächtigung für eine Verordnung geschaffen, d.h. es würden noch einige Monate ins Land gehen, bis die Verordnung greife.

Damit forderte er Minister Dr.Garg heraus. Dieser wies daraufhin, dass bereits im Frühjahr 2007 die zuständige Fachabteilung seines Ministeriums dringend zu einer derartigen Verordnung geraten habe. Diese sei aber politisch nicht gewünscht gewesen. Zuständige Ministerin für Gesundheit sei bekanntlich von 2004-2009 Dr.Gitta Trauernicht,SPD, gewesen.

In der Landtagsdebatte wurde erwähnt, dass auch die Bundesregierung mit einem Eckpunktepapier vom 17.1.2011 in Sachen Krankenhaushygiene tätig geworden sei.

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