Freitag, 14. Januar 2011

Wahlrecht zu den Wahlen in Hamburg 2011: Homepage der SPD-Hamburg



Insgesamt ein verdienstvolles Unternehmen der Parteien, das komplizierte Wahlrecht den Bürgern zu erklären. Wie will man jedoch bei diesem Wahlrecht Transparenz schaffen, wo schon die Hälfte der Bürger bei Bundestagswahlen die Funktion von Erst- und Zweitstimme nicht verstehen.

Wie auch die CDU empfiehlt die Hamburger SPD ihren Wählern für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen die Wahl der zentralen Listen, der Landesliste und der Bezirkslisten.

Die von den Parteien aufgestellte Listenreihenfolge soll möglichst durch fünf Stimmen stabilisiert werden. Das ist verständlich, denn das Wahlrecht erlaubt dem Bürger durch die ausschließliche Wahl einzelner Kandidaten auf den zentralen Listen die Reihenfolge der Bewerber zu verändern, wenn genügend viele Bürger einzelne Kandidaten auf den Listen wählen.

Nirgends taucht ein Hinweis darauf auf, dass nur einzelne Kandidatinnen in dem Maße nach vorn gewählt werden, wie die Bürger einzelnen Kandidaten auf den Listen ihre Stimme geben und nicht den Listen insgesamt. Die Zahl der Stimmen für die Gesamtlisten wird ins Verhältnis gesetzt zu der Summe der Stimmen für die einzelnen Kandidaten. Wenn dieses Verhältnis 1:1 ist, wird die Hälfte der Gewählten von der Liste und die andere Hälfte nach der Reihenfolge der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen bestimmt.

Wenn also kein Wähler die Listen wählen würde, sondern alle nur einzelne KandidatInnen, dann wären die Listen der Parteien Makulatur und es würden die Bewerber nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen ins Parlament einziehen.

Eine schöne Variante wäre es in diesem Zusammenhang, wenn sehr viele Bürger ihre fünf Stimmen den Spitzenkandidaten der Parteien geben würden. Auch dies könnte die Listen partiell aushebeln.

Die Erklärung des Wahlrechts auf der SPD Homepage unter Hamburg-Wahl 2011 bleibt in den Teilen, die sich mit der Landesliste bzw. den Bezirkslisten beschäftigen relativ unklar, mit geringfügiger Lenkungswirkung in Richtung der Listen, wahrscheinlich nur verständlich für die , die das Wahlrecht schon verstanden haben.

Kleiner Parteispaß:

Im Beispiel Bürgerschaftswahl 2008 Wahlkreis Bergedorf werden dem damaligen Spitzendkandidaten, wahrscheinlich Ties Rabe, nur zwei Stimmen, dem Kandidaten auf Platz 4 drei Stimmen zugewiesen, keine Stimme für eine Frau.

1 Kommentar:

  1. Zur SPD kann ich sagen, dass die Darstellung nicht ganz stimmt. In der gedruckten Wahlrechtsbroschüre, die die SPD derzeit verteilt, wird die Möglichkeit einzelne Kandidaten zu wählen sehr deutlich herausgestellt. Ebenso wird der Vorschlag, den Spitzenkandidaten Olaf Scholz direkt zu wählen gemacht.

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