Donnerstag, 23. Juni 2011

Hamburger Bürgerschaft: Sanktionen gegen Parlamente?



Das Hamburger Abendblatt verbreitet heute eine Meldung, wonach der Chef des kalifornischen Rechnungshofs John Chiang den kalifornischen Abgeordneten solange ihre Diäten nicht ausbezahlen wird, bis sie einen soliden Haushaltsentwurf vorlegen würden.


Sollte man in Hamburg nicht auch über ein derartiges Instrumentarium nachdenken? Es ließe sich sicherlich im Rahmen eines umfassenderen Reformpaketes für das Hamburgische Regierungssystem per Volksentscheid einführen.


Ein Ausschuss der Hamburger Bürgerschaft, der es in eklatanter Weise versäumt hat, über einen längeren Zeitraum die Probleme der Stadt zu diskutieren und in Angriff zu nehmen , hat zur Zeit keinerlei Sanktionen zu befürchten, weder seitens der Medien noch Parlamentsintern.


Auf Bundesebene müsste das gesamte Parlament sanktioniert werden, wenn es z.B. eine Fristsetzung des Obersten Gerichtes ignoriert, wie etwa zur Zeit bei der Reform des Bundestagswahlrechts. In diesem Fall wäre angesichts der verfassungspolitischen Bedeutung des Falles wie in Kalifornien sicherlich eine Aussetzung der Diäten angemessen bis zur Vorlage eines Gesetzentwurfs.


Allerdings müsste eine geeignete, unabhängige Instanz geschaffen werden, die die Arbeit der Parlamente überwacht, was sicherlich schwierig ist.Kann es die geben? Das kalifornische Beispiel zeigt, dass es Möglichkeiten gibt.


In der Attischen Polis gab es übrigens bereits eine Reihe schöner Instrumente zur Kontrolle von Politik und Verwaltung: eine strenge zeitliche Gewaltenteilung durch einjährige Amtszeiten, das Scherbengericht und die Volksgerichte. Letztere dürften gefürchtet gewesen sein. Die Kommandöre der Athenischen Flotte, die die Schlacht bei aigospotamoi siegreich beendet hatten, wurden vor Volksgerichten angeklagt, weil sie es versäumt hätten, die schiffbrüchigen eigenen See-Soldaten zu retten. Es gab Todesurteile.

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