Man
kann die Detailversessenheit der Koalitionsvereinbarung als typisch deutsch und in der Welt einzigartig
kritisieren. So viel Transparenz wird vielen Auswertern der amerikanischen und englischen
Geheimdienste sowieunseren Nachbarn und Freunden in Europa die Aufgabe
erleichtern, deutsche Politik vorauszusagen und zu verstehen.
Aber
sie hat auch Vorteile für die Bürger.
Diese
vielen kurzen Sätze bieten Anknüpfungspunkte für die politische Einflussnahme.
Ein
Beispiel:
Am
Anfang des Kapitels 5 „Freiheit
und Sicherheit“ findet sich der Satz: “An private Sicherheitsdienstleister
stellen wir verbindliche Anforderungen an Seriösität und Zuverlässigkeit.“ Der Satz steht u.a. in Verbindung mit der Abwehr von
Wirtschaftsspionage.
Das
Hamburger Abendblatt hat kürzlich
in einem Artikel das enorme Anwachsen der privaten Sicherheitsdienste
beschrieben und die weitreichende Übertragung von öffentlichen Aufgaben an
diese kritisch beleuchtet.
Das Abendblatt war kritischer als die
Formulierung im Koalitionsvertrag erscheinen mag: Es sah Verschiebungen in der
Sicherheitsarchitektur des Landes, die das Gewaltmonopol des Staates in Zweifel
zögen.
Wie
steht es aber mit den großen Detekteien, die flächendeckend ihre Leistungen
anbieten. Keine Residenten mit Ortsangabe, nur Telefonnummern und dann bei
einigen Firmen Dienstleistungsangebote bis in jeden Stadtteil, die z.T. schon
illegal genannt werden müssen oder arg am Rande liegen. Diese flächendeckenden
Angebote sind nur möglich, wenn
man Rentner, Sozialleistungsempfänger, Zuwanderer und andere für
Billiglöhne anwirbt und mit Kurzausbildungen auf die Zielpersonen loslässt. Bei
den zwielichtigen Angeboten ist es sicherlich gut, wenn die Mitarbeiter aus Ländern ohne demokratische Kultur und Rechtsstaatlichkeit stammen, was bei der Zuwanderung
nach Deutschland ganz überwiegend gegeben ist.
Hier
hätte sich angeboten bei den
nachfolgenden Passagen in der Koalitionsvereinbarung über die Änderung des Strafgesetzbuches § 238
„Nachstellung“ das geschäftsmäßige
Stalking neu aufzunehmen. Dies wäre
etwa möglich mit dem Tatbestandmerkmal des „bandenmäßigen Stalkings“ mit
entsprechend höherer Strafandrohung.
Demonstrative Observation, wie sie etwa im Milieu auch gegenüber
Polizisten eingesetzt wird, ist naturgemäß schwer beweisbar, deshalb müsste
auch die Verfolgung erleichtert werden.
Die IMK hat sich mit diesem Komplex bereits beschäftigt.