Dienstag, 5. Januar 2010

HSH Nordbank: Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen



Als Gerhard Strate Klage gegen Vorstände und Mitarbeiter der HSH Nordbank einreichte, waren die Zeitungen des Lobes voll. Gerhard Strate wurde geradezu in den Stand eines uneigennützigen Rächers der Hansestadt Hamburg erhoben, weil er den Verantwortlichen für den HSH Nordbank-Skandal wirksam zu Leibe zu rücken schien. Ich war damals eher skeptisch, ob unsere bürgerliche Rechtsordnung Wirtschaftsversagen wirksam sanktionieren könnte. Dann leuchtete mir doch ein, dass Staatsanwälte, obwohl weisungsgebunden, und Richter möglicherweise vor dem Hintergrund der Weltfinanzkrise und angesichts der ruinösen Auswirkungen für die Hansestadt Hamburg das Aktiengesetz u.a. ernst und wörtlich nehmen könnten.

Aber: gleichzeitig fürchtete ich um die Wirksamkeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, da nach meiner Einschätzung der Rechtsverhältnisse von Untersuchungsausschüssen und insbesondere der Hilfsweise heranzuziehenden Vorschriften der Strafprozessordnung die Zeugen den Untersuchungsausschuss nicht so recht fürchten müssen, gegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.

Man bräuchte also nur Strafanzeige gegen alle betroffenen Politiker, Vorstände und Mitarbeiter der HSH Nordbank einzureichen, dann könnten sie jedenfalls versuchen, sich gegenüber dem PUA auf ihr Recht auf Aussageverweigerung zu berufen, soweit sie befürchten müssten, sich durch eine Aussage vor dem Ausschuss selbst zu belasten.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...