Donnerstag, 21. Januar 2010

Werden die Akteure des HSH-Desasters vor dem PUA begünstigt?



Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 6.1.2010 den PUA angewiesen, einen Betroffenen und seinen Rechtsbeistand zu allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Beweiserhebungen des Ausschusses zuzulassen.

Zugespitzt: Die Vorstandsmitglieder und ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank werden, soweit sie den Betroffenen-Status erreichen, bessergestellt als die Öffentlichkeit, d.h. die am Wohle der Stadt interessierten jeweils anwesenden Bürger.

Ist das hinnehmbar?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...