Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 6.1.2010 den PUA angewiesen, einen Betroffenen und seinen Rechtsbeistand zu allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Beweiserhebungen des Ausschusses zuzulassen.
Zugespitzt: Die Vorstandsmitglieder und ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank werden, soweit sie den Betroffenen-Status erreichen, bessergestellt als die Öffentlichkeit, d.h. die am Wohle der Stadt interessierten jeweils anwesenden Bürger.
Ist das hinnehmbar?
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