Beim Auftritt Nonnenmachers im Kaisersaal und Ole v.Beusts in der Patriotischen Gesellschaft war das Haus voll. Ansonsten bildete sich ein harter Kern heraus, der überwiegend erschienen ist.
Sporadisch, je nach Prozesslage erschienen Anwälte von Vorstandsmitgliedern, die übrigens vor dem Kieler Ausschuss wie auch die Vertreter der HSH Nordbank sogar am Ausschusstisch teilnehmen konnten.
Regelmäßig anwesend waren die Senatsvertreter, der Arbeitsstab, die Vertreter der Medien, aber auch die Vertreter der HSH Nordbank unter Führung von Herrn Dietz, der auch anscheinend die anwesenden Bürger „aufzuklären“ hatte, vermutlich für die Sicherheitsabteilung der HSH Nordbank. Häufiger waren Vertreter der Vereinigung leitender Polizeibeamter mit ihrem Vorsitzenden Neuwerk anwesend. Neuwerk, bei vielen Polizeibeamten noch durch seine sechswöchigen technischen Fahrlänge an der Landespolizeischule bekannt und beliebt, ist ein aktiver Mann und besucht auch andere Ausschüsse, darunter besonders den Innenausschuss. In seiner Vereinigung berichtete der Vorsitzende auch über Untersuchungsausschüsse. Ob Informationen auch an die Ermittlungsgruppe zur HSH Nordbank bei der Staatsanwaltschaft gelangten, steht dahin. Gäste kamen auch aus Schleswig-Holstein , wie der Beauftragte der Regierung SH für den dortigen Untersuchungsausschuss, aber auch aus der Finanzbehörde Hamburg. Prof. Dr.Norbert Dieckmann, EBC, war häufiger anwesend. HSH Nordbank-Banker kommen hinzu, besonders bei der Befragung von Prof. Nonnenmacher organisiert und in großer Zahl. Zum regelmäßig anwesenden Kern gehörten Bekannte des Bloggers „Hochbahnopfer“.
Die Medienvertreter erhielten Ausschussunterlagen, die übrige Öffentlichkeit nicht.
Der Ausschuss zog nur, wenn große Namen auftraten oder die Presse durch Indiskretionen mit großen Artikeln einen Tag vorher oder am gleichen Tage für Publicity sorgte.
Ausfallende Zeugenaussagen und Ausschlüsse der Öffentlichkeit reduzierten das Interesse gleich am Anfang. Schließlich entschloss sich der Ausschuss, auch seine Beratungen zum Verfahren öffentlich zu machen, was prinzipiell positiv war, wegen fehlender Ausschussunterlagen aber kaum für Transparenz sorgte. Warum die Protokolle der öffentlichen Sitzungen für die Öffentlichkeit nicht einsehbar waren, ist schwer nachvollziehbar.
Die Materie war für breiteres Publikum sperrig, die Befragungen nicht immer spannend.
Ich selbst wollte Öffentlichkeit wie ein Bürger wahrnehmen und verzichtete weitgehend auf die an die Medien verteilten Materialien der Fraktionen und informelle Materialbeschaffung.
Die Abgeordneten pflegten ein unterschiedliches Verhältnis zu den Medien. Man muss aufpassen, dass nicht die Abgeordneten in der Berichterstattung privilegiert werden, die am lockersten zur Vernachlässigung von Geheimhaltungsvorschriften neigen, mögen diese teilweise auch politisch unsinnig sein.
Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen wird bei PUAs zum formalen Recht der Bürger, da es zuviel Zeit kostet sie wahr zu nehmen. Öffentlichkeit, ein verfassungsmäßiges Recht, wird ausgehöhlt, wenn die Medien gegenüber den normalen Bürgern bei der Verteilung von Anträgen, Stellungnahmen der Fraktionen benachteiligt bleiben. Verhandlungen des Ausschusses sind für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar, wenn die Ausschussmaterialien wie Beschlussanträge nicht zugänglich sind.
Übrigens unterscheiden Hamburger Richter unter dem Oberbegriff "Öffentlichkeit" feinsinnig zwischen "Publikum" und Medien.
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