Mittwoch, 27. Januar 2010

Doppelter Kompromiss oder wie in Hamburg Schulpolitik gemacht wird



Weder GAL noch CDU hatten die sechsjährige Primarschule in ihren Wahlprogrammen, die GAL das neunjährige gemeinsame Lernen. Die CDU-Führung gab ihre langjährigen Prinzipien in der Schulpolitik zugunsten einer weiteren Machtoption zusammen mit der GAL auf. Heraus kam als Kompromiss die sechsjährige Primarschule.

Gegen diese Schulreform regte sich sehr spät auch Widerstand in der CDU.

Die ehemalige CDU-Position machte die Bürgerinitiative „Wir wollen lernen“ politisch wirksam, indem sie ein Volksbegehren initiierte und mit etwa 184 000 Stimmen überraschend erfolgreich abschloss.

Nun brannte im Senat „die Hütte“. Die Zeitungen des Springer-Verlags befürchteten das Scheitern Herrn v. Beusts, falls der anstehende Volksentscheid erfolgreich sein würde.

Der Bürgermeister kam auf die Idee, mit Herrn Otto einen angesehenen Repräsentanten des Hamburger Großbürgertums mit einer Moderation zu beauftragen. Aus meiner Sicht eher ein taktischer Vorschlag.

Herr Otto, bisher bildungspolitisch noch nicht hervorgetreten, hat nun aus dem CDU/GAL-Kompromiss und der Position der Volksinitiative wiederum Kompromissvorschläge entwickelt, die er inzwischen mit beiden Seiten verhandelt hat.

Was soll das bloß für ein bildungspolitisches Gemuse geben, nur weil der Senat eine klare Entscheidung und die damit verbundenen Risiken vermeiden will. Wen werden die neuen Kompromissvorschläge belasten und benachteiligen?

Besser sind klare Entscheidungen oder besser noch die Einsicht , dass das Hamburger Schulsystem und die Schulbehörde mit dieser Reform überfordert sein könnten.

Dienstag, 26. Januar 2010

Ist Hamburgs Schulsystem reformfähig?(I)




In Hamburgs Schulsystem gab es in den letzten Jahrzehnten eine Vielzahl von großen und kleinen Reformen, einige auch erfolgreich. Ein Teil diente der Profilierung in der KMK, ein Teil förderte den Stellenkegel, die Gesamtschulreform schuf immerhin auch einen großen Gesamtschulbereich, in dem viele Kinder zusätzlich zum Abitur gelangten, der aber auch mit seiner Konkurrenz zum dreigliedrigen Schulsystem für kontraproduktive Reibungsverluste sorgte. Viele Reformen hatten Nebenwirkungen, die nicht vorausgedacht worden waren. Dass in den Gesamtschulen und den Hauptschulen eine derartig hohe Quote Schüler keinen Abschluss erreichten, wurde von der Schulbehörde, den sogenannten Experten, den Schulleitern, den Lehrerverbänden und den Medien unter dem Deckel gehalten, wenn sie es denn wussten.

Eben so wenig wurde die nach wie vor mangelnde Durchlässigkeit des Hamburger Schulsystems öffentlich thematisiert.

Der bis heute schlechte Leistungsstand, von PISA-Untersuchungen nachhaltig belegt, von einigen Insidern durchaus frühzeitig so eingeschätzt, spricht gegen die Reformfähigkeit des Hamburger Schulsystems.

Da müssen Veit Ruppersberg , Peter Ulrich Meyer, die ja keine schlechten Journalisten sind, u.a. die falschen Leute befragt oder nicht die richtigen Fragen gestellt haben.

Wenn heute die Herren de Lorent und Vieluf unter der Leitung von Frau Goetsch(GAL) eine Reform großen Stils vorhaben, moderat unterstützt von der GEW, während die ehemaligen Reformer in der Schulbehörde, auch GEW-nah wie Peter Daschner, aber inzwischen auch solche konservativen Zuschnitts, ausgeschieden sind oder nur noch die Hintergrundmusik spielen, dann sollte man größte Zweifel hegen, ob Schulen und Schulbehörde bei begrenzten Ressourcen hinreichende Erfolgsausssichten haben, die sechsjährige Primarschule einzuführen und damit gleichzeitig Leistung und Durchlässigkeit der Schulen zu fördern.

Eine positive „Evaluation“ wäre begleitend oder nach Abschluss sicher nicht das Problem.


Sonntag, 24. Januar 2010

Hartmut Strauß kommt nicht



Am Freitag, 22.1.2010, 17.00 Uhr, hätte Hartmut Strauß, ehemaliger Risiko-Vorstand der HSH Nordbank, unter Top 1, dem Haupttagesordnungspunkt der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „HSH Nordbank“ , die Gelegenheit gehabt, eine zusammenhängende Erklärung gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft(UAG) abzugeben.

Warum sollte er aber eigentlich kommen und eine Erklärung abgeben, wo doch seine Maxime als einer der Hauptbetroffenen sein muss, möglichst wenig zu sagen? Er hatte sein Erscheinen abgesagt. Warum hat das der Ausschuss nicht vorher geklärt ?

Er sollte natürlich dennoch angehört werden, mit oder ohne anwaltliche Begleitung.

Ich hatte zunächst erwogen, die Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu besuchen, dann aber nach den bisherigen Absagen einen anderen politischen Termin wahrgenommen.

Nunmehr drängt die SPD-Fraktion darauf, den Finanzsenator Dr. Freytag zu hören.

Wir wollen sehen, wie es weitergeht mit dem „schärfsten Schwert“ des Hamburger Landesparlaments.

Übrigens hörte man über die Sitzung des PUA wenig in den Hamburger Medien.

Dafür hatte die HSH Nordbank eine Erklärung parat, sie habe die verlustträchtigen Omega-Investments aufgelöst. Die HSH Nordbank hatte in Omega 52 und 55 etwa 600 Millionen Euro investiert. Die Bank nutzte jetzt die jüngste Erholung an den Kapitalmärkten, um ihre Belastungen auf die Hälfte zu reduzieren.

Außerdem haben, wie bekannt wurde, sieben von neun Investmentgesellschaften, die der US-Finanzinvestor JC Flowers für seine Beteiligung an der HSH Nordbank gegründet hatte, Insolvenz angemeldet.

Samstag, 23. Januar 2010

Teure Untersuchungen zum HSH Nordbank-Skandal



Im Juli 2009 hat der PUA HSH Nordbank einen Mitarbeiterstab von 13 Mitarbeitern und zwei Schreibkräften beschlossen. Diese Mitarbeiter werden auf Vorschlag der Fraktionen aus Verwaltung oder Justiz abgeordnet oder gesondert eingestellt. Es dürfte sich um den größten Arbeitsstab eines Landesparlaments für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss handeln. Ein wesentlicher Grund für die Größe dieser Arbeitsstäbe in Hamburg dürfte in der Absicherung dieser Mitarbeiterstäbe für Parlamentarische Untersuchungsausschüsse in der Hamburger Verfassung liegen.

Durch diese Unterstützung soll in Hamburg bei Untersuchungsausschüssen das Parlament annähernd auf Augenhöhe mit dem Senat und seiner Verwaltung gebracht werden. Hamburg hat bekanntlich das einzige Landesparlament aus ehrenamtlichen Politikern, ein so genanntes „Feierabendparlament“. Die meisten Abgeordneten dürften ihr Mandat neben einem Beruf ausüben. Die Diäten betragen etwa 2500 Euro im Monat. Mit Präsident, Vizepräsidenten , Fraktionsvorsitzenden, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern gibt es in diesem Parlament einen Kern von potentiell ca. zwanzig hauptberuflichen Politikern, wenn auch nicht alle Funktionsträger mit mindestens den doppelten Diäten in Höhe von 5000 Euro auf die Ausübung eines Berufs verzichten können.

Für den Arbeitsstab müssen Räume angemietet werden, Büromaterial beschafft und ein Informationssystem eingerichtet werden. Hinzukommen Kosten für Gutachter und Prozessbevollmächtigte, soweit nicht der Justiziar diese Aufgabe übernimmt.

Eine Kleine Anfrage, Bürgerschaftsdrucksache 19/5006, hat nunmehr ergeben, welche personellen Ressourcen die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt wegen der Komplexität der Ermittlungsverfahren gegen Vorstände der HSH Nordbank zur Verfügung stellen:

1 Staatsanwalt

2 Wirtschaftsreferenten


3 Kriminalhauptkommissare(A 12/A12/A11)

1 Kriminaloberkommissar(A10)

1 Kriminalkommissar (A9)

2 Wirtschaftsreferenten (EGR. 14)

1 Verwaltungsangestellte (EGr. 9)

Nur bei den Personalkosten der ganz überwiegend für ihre Aufgabe abgeordneten bzw. abgestellten Kräfte komme ich auf einen Schätzwert von mehr als 1,5 Millionen Euro jährlich inclusive Sozialleistungen.

Da können schon ordentliche Ermittlungsergebnisse erwartet werden.

Allerdings sollten die Bürger auch nicht kleinlich sein und die Kosten einfach in Relation setzen zu den bisherigen Leistungen der Stadt für die HSH Nordbank-Rettung:

ca. 2 Milliarden Kapital, Kapitalerhöhung 2008 plus 1,5 Milliarden Anteil am Rettungspaket,

5 Milliarden Euro Bürgschaft.

etc.

Die in den Risikopapieren schlummernden Ausfallrisiken sollen hier gar nicht beziffert werden.

Donnerstag, 21. Januar 2010

Werden die Akteure des HSH-Desasters vor dem PUA begünstigt?



Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 6.1.2010 den PUA angewiesen, einen Betroffenen und seinen Rechtsbeistand zu allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Beweiserhebungen des Ausschusses zuzulassen.

Zugespitzt: Die Vorstandsmitglieder und ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank werden, soweit sie den Betroffenen-Status erreichen, bessergestellt als die Öffentlichkeit, d.h. die am Wohle der Stadt interessierten jeweils anwesenden Bürger.

Ist das hinnehmbar?

Scheitert der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“?


Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss "HSH Nordbank" wird die Schwächen des Hamburger Parlaments und seines UAG sowie die Schwächen der Verhandlungsführung gnadenlos offen legen. Der PUA trifft in diesem Fall auf Zeugen und Betroffene, die sich qualifizierte anwaltliche Vertretung wegen ihrer gravierenden Fehlleistungen zu Lasten der Stadt leisten müssen, aber auch können. Die Möglichkeiten des UAG werden entsprechend ausgeschöpft.

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg v. 17.12.2009 und 6.1.2010 sind schwere Niederlagen des PUA, die wenn sie vor dem OVG Hamburg Bestand haben sollten, die Stellung von Betroffenen, Zeugen und ihren Rechtsbeiständen erheblich verbessern und die Arbeit des Ausschusses erheblich erschweren.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss "HSH Nordbank" und Öffentlichkeit



Offener Brief

An den Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses HSH Nordbank

Harald Krüger, CDU-Fraktion

Rathaus Hamburg

Sehr geehrter Herr Krüger,

Sie haben bereits mehrfach die Öffentlichkeit für die Beratungen des Ausschusses und die Beweiserhebung ausgeschlossen.

Ich erinnere dies für die Sitzung am 18.12.2009, als sie die Öffentlichkeit ausschlossen, um über den am Vortage ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zu beraten. Eine Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit nannten sie nach meiner Erinnerung nicht.

Die Sitzung des PUA am 12.1.2010 war bereits vorher als nicht-öffentliche Sitzung angekündigt worden. Der Ausschuss beriet über die Reaktion auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg, 20. Kammer. Es ging um das Einlegen einer Beschwerde ans OVG.

Noch in 2009 war bereits eine Zeugenbefragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt.

Nach meiner Kenntnis wurde in keinem Falle eine Begründung für den Ausschluss geliefert.

Ich möchte in Abweichung zu dieser Praxis anregen, dass Sie den Ausschluss jeweils in öffentlicher Sitzung begründen und die Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit auch zu Protokoll nehmen. Beides scheint mir erforderlich, damit willkürliche Entscheidungen vermieden werden, und der Weg für eine gerichtliche Überprüfung erleichtert wird.

Es mutet merkwürdig an, dass das UAG an mehreren Stellen zu schriftlichen Begründungen und ihrer Protokollierung verpflichtet, wenn es um die Interessen von Betroffenen, Zeugen etc. geht, die geltend machen, schutzwürdige Interessen zu haben, die z.B. den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.

Geht es um den Ausschluss der Bürger und der Presse, die die Arbeit des PUA in Wahrnehmung demokratischer Rechte kontrollieren und kritisch begleiten wollen, fehlen solche Pflichten zu stichhaltiger Begründung und der entsprechenden Protokollierung.

Für die Beweiserhebungen ist die Position der Bürger gemäß Art.26 Abs.1 Satz 2, 1.Halbsatz HV relativ stark. Zweifelsfrei ist die Öffentlichkeit der Sitzungen die Regel, der Ausschluss der Öffentlichkeit die Ausnahme. §11 Abs.2 Satz 1 UAG scheint ohne jegliche ausdrückliche Einschränkungen und ohne Vorgaben dem Ausschuss ein Ermessen einzuräumen, einzelne oder die Öffentlichkeit auszuschließen.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist zwar eine Ermessensentscheidung, bei der jedoch die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips im demokratischen Parlamentarismus zu beachten ist, dem besonders für das parlamentarische Untersuchungsverfahren, wie Artikel 26 Abs.1 Satz 2 HV belegt, ein hoher Stellenwert zukommt(BVerfGE 77,1,48) Der Ausschluss darf also nicht willkürlich, sondern muss aufgrund einer sachgerechten Abwägung der zu beachtenden Rechtsgüter erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Günter Pumm

Sonntag, 17. Januar 2010

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss HSH Nordbank am 8.1.2010



Bisweilen frage ich mich, ob die Herren der HSH Nordbank und die Politiker, die die ruinösen Geschäfte abgesichert haben : Dr.Peiner, Dr.Freytag, Bürgermeister von Beust etc.

wissen, in welchem Stück sie im Moment eigentlich spielen.

Die Finanzkrise ist eine Systemkrise, die das Wirtschaftssystem der westlichen Welt, aber auch die damit verbundenen parlamentarischen Demokratien westlichen Zuschnitts politisch infragestellt. Vergessen wir nicht, noch vor drei Jahren galten beide als die Haupterrungenschaften der westlichen Zivilisation, sie waren geradezu Exportschlager mit Anspruch auf weltweite Verbreitung.

Die westlichen Demokratien, ihre Führungskräfte und ihre Berater, haben die Dominanz des ungeregelten Spekulationskapitalismus gegenüber der demokratisch legitimierten Politik hingenommen, das Gefahrenpotential nicht erkannt und die Krise zu Lasten der Völker der Demokratien „gelöst“.

Natürlich waren die Opfer der Krise die Eigner der, wenn man so will, zweitklassigen Geschäftsbanken, der deutschen Landesbanken, die zum Spielball der ersten Liga wurden.

Die Bürger dürfen für die zugeschossenen Milliarden und die Bürgschaften geradestehen.

Natürlich haben die Hamburger Politiker , die Banker der HSH Nordbank, aber auch der Hamburger Parlamentarismus in diesem gefährlichen Spiel versagt.

Das sollte der PUA HSH Nordbank möglichst bald aufklären. Durch die Sitzung am 8.1.2010 sind bereits einige Fakten auf den Tisch gekommen, von denen man bisher ohne schriftlichen Beleg bereits ausgehen konnte.

Wenn sich nun allerdings herausstellen sollte, dass der Senat lange vor der Bürgerschaftswahl 2008 über die Schieflage und kommenden Verluste der HSH Nordbank informiert war, die Bürger aber bewusst nicht rechtzeitig vor der Wahl informiert hat, ist das dann ein Rücktrittsgrund für die betroffenen Herren?

Ist das dann ein politisch-moralischer Tiefschlag gegen die parlamentarische Demokratie in Hamburg, der politische Folgen haben muss?

Allerdings sollte sich auch die Opposition darüber klar werden, welche Zahlen in Banken-Insider-Kreisen vor der Wahl gehandelt wurden. Michael Naumann und die Fraktionsführung der SPD-Bürgerschaftsfraktion müssten sich dann noch einigen. Nachzulesen im Artikel des Hamburger Abendblatts v. 13.1.2010 “ HSH-Verluste: Naumann verwirrt die SPD“.

Samstag, 9. Januar 2010

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“. Sitzung am 8.1.2010, 17.00 Uhr, Rathaus Raum 151.



Haupttagesordnungspunkt: Fortsetzung der Befragung Dr.Peiner

Daneben wie immer in den letzten Wochen :Stand der Aktenvorlage.

Der Vorsitzende kündigt die Beratung über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 17.12.2010 „Strate gegen PUA“ in nicht-öffentlicher Sitzung an.

Dr.Peiner hat seine Position zum HSH Nordbank-Debakel bereits vor dem Wirtschaftsausschuss der Hamburger CDU vorgetragen, übertragen von HH1.Hinzu kam sein Statement vor dem Ausschuss. Beide Vorträge stark affirmativ und beschönigend.

Eingangs sei angemerkt, dass Dr. Peiner eindeutig die beste Besetzung war, die die Hamburger CDU für das Amt des Finanzsenators und später des Aufsichtsratsvorsitzenden der HSH Nordbank aufbieten konnte. Mit Erfahrung im Finanz- und Versicherungswesen.

Dr.Peiner erwähnt immer wieder gern, dass die Umwandlung der beiden Landesbanken in eine international tätige Geschäftsbank in beiden Landesparlamenten einstimmig erfolgt sei. Man müsste prüfen, ob es Enthaltungen gegeben hat. Wenn nicht ist das schon verwunderlich, da schon damals Risikopapiere in Höhe von 26 Milliarden Euro angehäuft worden waren. Ob die Parlamentarier damals überhaupt verstanden haben, welche Risiken dort schlummerten? Der PUA-Stab könnte doch einmal aufarbeiten, welche Rolle die Opposition damals in beiden Parlamenten gespielt hat.

Hauptaussagen Peiner:

1.Er habe die Finanzkrise erst nach der Lehmann-Pleite erkannt. Bis Ende 2007 habe niemand die Situation der Bank kritisch gesehen.

2.Der Vorstand habe es versäumt, die internen Strukturen den Anforderungen des internationalen Finanzgeschäfts entsprechend anzupassen.

3. Warnungen( Prozess gegen Barclays u.a.) seien im Aufsichtsrat nicht diskutiert worden.

Übrigens nicht angesprochen: Eine hochkarätige Warnung lag von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich(BIZ) mit dem Bericht ihres Chefökonomen William White „Kreditrisikotransfer“ bereits 2003 vor.

Interessantester Punkt: Was wusste der Senat vor der Wahl über die Schieflage der Bank?

Brisant wurde es bei den Fragen zur Verschiebung der Bilanzpressekonferenz vor der Bürgerschaftswahl. Dr. Peiner behauptete, er sei mit dieser Sache nicht befasst gewesen.

Knapp vor der Wahl habe Dr. Peiner, so ein SPD-Abgeordneter, plötzlich am 22.4.2009, 14.00 Uhr, einen Termin in der Bank wahrnehmen müssen, weil „die Hütte brenne“. Angeblich konnte sich Dr.Peiner nicht erinnern, er wolle den Termin mit seinem Kalender überprüfen. Mit der Behauptung, ihn habe nur die Bank interessiert, nicht aber der Bürgerschaftstermin, dürfte sich Dr.Peiner unglaubwürdig gemacht haben.Er stellte diese Behauptung am 9.1.2010 nochmals in einem Statement im Hamburg Journal heraus, das die Brisanz dieses Komplexes in seiner Sendung gut herausgearbeitet hat.

Obwohl die Kapitalerhöhung 2008 , ein sachlich interessantes Thema, noch kommen sollte, musste ich leider nach der Pause einen anderen Termin wahrnehmen.

Bekanntlich hat der Senat diese Kapitalerhöhung mit unzutreffenden Argumenten durchs Parlament geschleust. Übrigens letztlich auch ein Fall von Versagen des Parlaments selbst bei der laufenden Kontrolle. Der Fehler der Parlamentarier: Sie haben sich auf den Senat verlassen.

Anregung: Es sollten auch die Vertreter der wichtigen Hamburger Medien vom Ausschuss befragt werden, was sie vor der Wahl von der Schieflage der Bank erfahren haben und ob sie möglicherweise zugunsten des CDU-Senats das Thema „unterdimensioniert“ haben.

Mittwoch, 6. Januar 2010

Linksautonome und Hafenstraße in Hamburg



Am 31.12.2009 verglich ich auf diesem Blog die derzeitige sicherheitspolitische Situation in Hamburg mit der Zeit, in der die Hafenstraße das große Thema war und von den Medien mit unterschiedlichen Ansätzen Lösungen angemahnt wurden. Verbunden habe ich den Vergleich mit dem Hinweis, der derzeitige Senat käme in den Medien relativ glimpflich weg, wenn mindestens zweimal im Jahr die Autonomen aus dem Schanzenviertel die Stadt aufmischen oder Revierwachen gestürmt werden.

Der sicherheitspolitische Sprecher der SPD Dr.Andreas Dressel brauchte für die entsprechende Dimensionierung des Themas noch die brennenden Barrikaden der Sylvesternacht und kam damit am 2.1.2010 in Bild und Morgenpost. Allerdings vermied er den politischen Angriff auf den Senat.

Hat er schon die oppositionelle Alternative herausgearbeitet?

Ansonsten liefert er fleissige Oppositionsarbeit, viele Kleine Anfragen etc., was auch schon nicht schlecht ist. Außerdem verlässt man sich auf die Fehler der Regierung und ihr Scheitern bei schwer lösbaren Problemen, was mehr Erfolg verspricht als der Versuch einer konturierten Alternative.

Frage an den Innensenator Christoph Ahlhaus :

Wo sind die Lösungen für das Problem? Wie kommt man zu besseren Ermittlungsergebnissen und wie kann sich die Polizei mehr Respekt verschaffen?

Dienstag, 5. Januar 2010

HSH Nordbank: Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen



Als Gerhard Strate Klage gegen Vorstände und Mitarbeiter der HSH Nordbank einreichte, waren die Zeitungen des Lobes voll. Gerhard Strate wurde geradezu in den Stand eines uneigennützigen Rächers der Hansestadt Hamburg erhoben, weil er den Verantwortlichen für den HSH Nordbank-Skandal wirksam zu Leibe zu rücken schien. Ich war damals eher skeptisch, ob unsere bürgerliche Rechtsordnung Wirtschaftsversagen wirksam sanktionieren könnte. Dann leuchtete mir doch ein, dass Staatsanwälte, obwohl weisungsgebunden, und Richter möglicherweise vor dem Hintergrund der Weltfinanzkrise und angesichts der ruinösen Auswirkungen für die Hansestadt Hamburg das Aktiengesetz u.a. ernst und wörtlich nehmen könnten.

Aber: gleichzeitig fürchtete ich um die Wirksamkeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, da nach meiner Einschätzung der Rechtsverhältnisse von Untersuchungsausschüssen und insbesondere der Hilfsweise heranzuziehenden Vorschriften der Strafprozessordnung die Zeugen den Untersuchungsausschuss nicht so recht fürchten müssen, gegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.

Man bräuchte also nur Strafanzeige gegen alle betroffenen Politiker, Vorstände und Mitarbeiter der HSH Nordbank einzureichen, dann könnten sie jedenfalls versuchen, sich gegenüber dem PUA auf ihr Recht auf Aussageverweigerung zu berufen, soweit sie befürchten müssten, sich durch eine Aussage vor dem Ausschuss selbst zu belasten.


HSH Nordbank: Gerhard Strate gegen Untersuchungsausschuss HSH Nordbank



In der Presse wurde über eine Gerichtsentscheidung berichtet, die Gerhard Strate gegen den Untersuchungsausschuss HSH Nordbank als Hilfsorgan der Bürgerschaft erreicht hat. Es ging um den Ausschluss des Rechtsanwalts von der Sitzung des PUA am 4.12.2009.

Mit E-mail vom 21.12.2009 bat ich das Verwaltungsgericht Hamburg um Zusendung der Entscheidung, da die Datenbank des Verwaltungsgerichts für Dezember 2009 bis dahin keine Entscheidungen aufwies. Dies gilt übrigens bis heute, Dienstag, den 5.1.2010, weiterhin.

Nun bin ich dabei, die vorgenommenen Schwärzungen in der zwölf-seitigen Begründung zu entschlüsseln, was mir wohl gelingen dürfte.

Für Interessierte: Es geht um den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 17.12.2009(20 E 3389/09).

Erster Eindruck: Am Verwaltungsgericht wird nicht nur gearbeitet, sondern es kommt vorrangig für den Rechtsanwalt Strate, aber auch für den interessierten Bürger in der Sache etwas heraus. Die Entscheidungsgründe werden für mich allerdings ein hartes Stück Arbeit, aber der Beschluss ist lesbar.

Was mich beruhigt und motiviert ist, dass auch die Koryphäen der Jurisprudenz in Hamburg bereits bei der Wahl des Antragsgegners ihre Schwierigkeiten hatten.

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...