Donnerstag, 25. Februar 2010

Ermittlungsbeauftragte gemäß Untersuchungsausschussgesetz des Bundes



Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags(PUAG) v. 19.6.2001 (BGBl.I, S.1142) sieht im § 10 ein Instrument vor, dessen Rechte naturgemäß nicht weiter reichen können als die des Untersuchungsausschusses selbst, das jedoch der vorbereitenden Erarbeitung komplexer Sachverhalte dienen kann: den Ermittlungsbeauftragten.

Werden ihnen das Recht auf Vorlage von Beweismitteln gemäß § 18 , das Recht auf Augenscheineinnahme nach §19 und Herausgabeansprüche gemäß § 30 Untersuchungsausschussgesetz verweigert, bedarf es eines Beweisbeschlusses des Ausschusses nach § 17 Abs.1.In Streitfällen um Beweisbeschlüsse sind ganz überwiegend Bundesrichter bzw. Oberste Bundesgerichte zuständig.

Ermittlungsbeauftragte bereiten Beweismittel auf , gewichten sie und berichten dem Untersuchungsausschuss schriftlich und mündlich, indem sie auch Vorschläge über das weitere Vorgehen unterbreiten.

Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Arbeit des/der Ermittlungsbeauftragten gemäß dem Verfassungsgebot der Öffentlichkeit der Beweiserhebung auch eben dieser Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. §31 Abs.2 PUAG ist hier leider nicht eindeutig.

Möglicherweise wäre trotz seiner Grenzen der Ermittlungsbeauftragte eine Einrichtung, die man bei einer Novellierung des Hamburgischen Untersuchungsausschussgesetzes bedenken könnte.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Amtsgericht Hamburg-Beschlagnahme von HSH Nordbank-Akten abgelehnt



Das Verwaltungsgericht Hamburg hat bereits in zwei Beschlüssen gegen den Untersuchungsausschuss HSH Nordbank und zugunsten klagender Anwälte entschieden, ist dann aber vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.

Nunmehr hat das Amtsgericht Hamburg in der Auseinandersetzung um das Beschlagnahmeersuchen des Ausschusses gegen die HSH Nordbank ebenfalls gegen den PUA entschieden und ist einem Vorschlag der HSH Nordbank gefolgt. Dieser sieht vor, dass Vertreter des Ausschusses gemeinsam mit der Bank die fraglichen Unterlagen sichten und dann gemeinsam einschätzen, welche der Dokumente für die Arbeit wirklich wichtig sind.

Es dürfte dann wohl eine Liste von Dokumenten geben, bei denen man sich nicht einigen kann. Soll dann das Amtsgericht in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen? Das dürfte selbst ambitionierte Amtsrichter überfordern. Bezweifelt werden könnte auch, ob dem Amtsgericht eine derartige Rolle im System der Gewaltenteilung zukommt.

Insgesamt ein inakzeptabler Vorschlag, der das Parlament auf eine Ebene mit einem zu untersuchenden Unternehmen stellt und ihm zumutet, um Dokumente zu feilschen, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags erforderlich sind.

Entweder die Richter der unteren Gerichte haben ein merkwürdiges Parlamentsverständnis oder das Parlament hat wie an vielen Stellen des PUA-Gesetzes versäumt, die Instrumentarien der PUA-Arbeit scharf zu machen.

Das Recht der Beschlagnahme von Akten für parlamentarische Untersuchungen muss wohl auf den Prüfstand.

Übrigens sind Beschlüsse von Hamburger Gerichten in Auseinandersetzungen mit Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen von öffentlichem Interesse und sollten in den Datenbanken der Gerichte veröffentlicht werden.

Sonntag, 21. Februar 2010

Setzte Wolfgang Kubicki den Zeugen Nonnenmacher unter Druck? PUA-Sitzung am 19.2.2010



Am 19.2.2010 erschien im Hamburger Abendblatt ein umfängliches Interview mit Wolfgang Kubicki, dem FDP-Fraktionsvorsitzenden im Kieler Landtag. Es war der Freitag, an dem Prof. Nonnenmacher im Hanseatischen Oberlandesgericht zu seiner zweiten Zeugenvernehmung antreten musste. Richtig platziert oder doch ein reiner Zufall?

In diesem Interview wird Kubicki in Randnotizen zum entscheidenden Steuermann der Kieler Regierung hochstilisiert.

Nur kurz, aber um so deutlicher äußert er sich zum Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank:

„Abendblatt: Vor der Wahl hatten Sie den Rücktritt von HSH-Boss Dirk Jens Nonnenmacher gefordert. Er ist weiter im Amt.

Kubicki: Schleswig-Holstein ist Minderheitsgesellschafter der HSH. Wir können Herrn Nonnenmacher deshalb bedauerlicherweise nicht ablösen. Die Einschätzung, dass er der Einzige ist, der die Bank retten kann, teile ich nicht. Es ist dringend notwendig, die Neuausrichtung der Bank mit einem neuen Mann vorzunehmen.“

War dies der eigentliche aktuelle Kern des Interviews und der Versuch, den Zeugen Nonnenmacher massiv unter Druck zu setzen?

Bedeutet diese Passage am Tage einer PUA-Sitzung: Verärgere nicht den größten Anteilseigner auch noch, denn dann bist du weg vom Fenster?

Wenn man berücksichtigt, dass nach seiner ersten Vernehmung Artikel erschienen sind mit der Überschrift: “HSH- Chef bringt Senat in Bedrängnis“(Hamburger Abendblatt v.8.2.2010), muss man diese kurze Passage entsprechend einordnen. Nonnenmacher hat auf Fragen nach Gesprächen mit dem Bürgermeister entsprechend „vorsichtig“ geantwortet, nämlich Gespräche zugegeben und einen inhaltlichen Austausch über die Lage der Bank dementiert ( Hamburger Morgenpost v. 20.2.2010:"Nonnenmacher entlastet Ole von Beust")

Fragen der Abgeordneten, auch der Oppositionsabgeordneten Hakverdi und Völsch, blieben nach Einschätzung des Hamburger Abendblatts in seinem Artikel vom 2o./21.2.2010 „Nonnenmacher legt Vorstandsprotokolle vor“ insgesamt wirkungslos, auch über einzelne problematische Geschäfte der Bank erfuhr die Öffentlichkeit kaum etwas Neues.

Prof. Nonnenmacher blieb bei seiner Strategie, den Abgeordneten Wertschätzung entgegenzubringen und begrüßte sie diesmal mit Handschlag .Er kündigte zudem die Auslieferung der Vorstandsprotokolle der Bank an. Um sie und andere Unterlagen streiten Bank und PUA auch gerichtlich seit einem dreiviertel Jahr.

Liegt nicht noch ein Beschlagnahmeersuchen gegen die HSH Nordbank bei Gericht?

Donnerstag, 18. Februar 2010

Unabhängige Richteruntersuchung wirksame Ergänzung oder gar Alternative zu PUA´s ?



Angesichts der Probleme Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, in denen die Regierungs-tragende Mehrheit großen Einfluss auf das Verfahren und die Arbeit des Ausschusses hat, ein gemeinsamer Abschlussbericht kaum zustande kommt und Sanktionen kaum beschlossen werden können, sollte der Vorschlag des SSW aus 2003 erwogen werden, alternativ zu Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine unabhängige Richteruntersuchung einzuführen.

Die Ergebnisse der richterlichen Untersuchung würden nach Vorlage und Veröffentlichung politisch diskutiert werden.

Natürlich steht dem entgegen, dass die Opposition auf Parlamentarische Untersuchungen nicht verzichten kann, gerade weil sie dadurch über lange Zeit die Öffentlichkeit mit Kritik an der Regierung erreicht. Änderungen dürften wegen des Verfassungsrangs der Untersuchungsausschüsse schwer möglich sein.

Die richterliche Untersuchung, ein Instrument aus dem angelsächsischen Rechtsraum, könnte im Rahmen einer Novellierung der Untersuchungsausschussgesetze mindestens einmal auf politische Tauglichkeit untersucht werden.

Mittwoch, 17. Februar 2010

Sechsjährige Primarschule in Hamburg




Eine sechsjährige Primarschule, die die Durchlässigkeit nachweislich erhöht und den heutigen, schwachen Hamburger Leistungsstandard wenigstens hält,wenn nicht gar verbessert, ist selbstverständlich ein erstrebenswertes bildungspolitisches Ziel.

Skeptisch müssen jedoch naive Reformbegeisterung und Reformer gesehen werden, die die Realisierung der Ziele nicht wahrscheinlich erscheinen lassen und mit diesen Reformen Karriereziele realisieren wollen.

Voraussetzung sind natürlich die Inputfaktoren Raumausstattung, Lehrerbedarf, Lehrerfortbildung, in Zeiten knapper Kassen keine Selbstverständlichkeit. Insbesondere darf die Reform nicht zu Lasten anderer Bereiche des Schulsystems gehen.

Das Problem werden in Hamburg die schwer und nur langfristig änderbaren vielen „weichen“ Faktoren sein: pädagogische Grundorientierung, mikropolitische Verhaltensmuster, opportunistische Tendenzen in Schulen und Behörde und unzureichende erzieherische Leistungen der Eltern u.a., die den bisherigen unzureichenden Zustand des Hamburger Schulsystems verursacht haben.

Skepsis begründet auch die Kombination von strukturellen Verbesserungen im Personalbereich und damit einhergehenden Reformen, ein Spezialgebiet der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Landesregierung Schleswig-Holstein hat Recht auf Einsicht in die PUA-Akten : Amtshilfeersuchen des 1.PUA HSH Nordbank Schleswig-Holsteins



Der PUA „HSH Nordbank“ der Hamburger Bürgerschaft hat sich auf seiner Sitzung am 5.2.2010 und auch schon davor mit dem Amtshilfeersuchen des Schleswig-Holsteinischen PUA befasst. Der Hamburger Ausschuss stimmt dem Ersuchen nur zu, wenn die Schleswig-Holsteinische Landesregierung eine Verzichterklärung abgibt dahingehend, dass sie auf ihr Recht gemäß § 26 Abs.1 des Untersuchungsausschussgesetzes des Landes Schleswig-Holstein verzichtet, der dem Beauftragten der Landesregierung für das Untersuchungsverfahren jederzeit Einsicht in die Akten des Untersuchungsausschusses und einen Anspruch auf Kopien aus den Akten des Untersuchungsausschusses einräumt. Eingeschränkt wird dies Recht durch den § 10 Abs.5 Untersuchungsausschussgesetz Schleswig-Holstein.

Dies Recht der Landesregierung Schleswig-Holstein erscheint ungewöhnlich. Derartiges gibt es in Hamburg nicht . Die durch parlamentarische Untersuchungen vorrangig betroffene Regierung bekommt hier weitgehende Einsichtsrechte gegenüber dem parlamentarischen Organ, das ihre Fehlleistungen untersuchen soll. Wenn der Hamburger Untersuchungsausschuss Protokolle seiner Beweiserhebungen und Akten an den Kieler Ausschuss überwiese, könnte die Kieler Landesregierung auch in diese Einblick nehmen.

Allerdings erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beweiserhebung gemäß § 10 Absatz 4 Untersuchungsausschussgesetz Schleswig-Holstein nicht mit einfacher Mehrheit wie in Hamburg, sondern mit Zweidrittelmehrheit.

Es steht zu befürchten, dass es bei genauerer Sichtung der Untersuchungsausschussgesetze beider Länder noch weitere Regelungen gibt, die Rechte und Untersuchungen der PUA´s gefährden und die PUA´s zu schwächen geeignet sind.

Freitag, 12. Februar 2010

Claus Strunz: Kommentar im Hamburger Abendblatt „Jetzt geht es um Ole von Beust“ am 11.2.2010, S.2.



Wenn Chefredakteure des Hamburger Abendblatts zur Feder greifen, dann verdient dies allemal große Aufmerksamkeit. Dieses Mal sei sie dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust(CDU) angeraten.

Carl Strunz formuliert klar und pointiert Kritik an der Politik des Bürgermeisters. Wenn ich es recht erinnere, war sie seit 2001in wichtiger Sache noch nie so deutlich.

Der Bürgermeister habe ohne Notwendigkeit die Schulreform zur eigenen Sache gemacht, sich dadurch mit seiner eigenen Kernklientel angelegt und bei der Aufgabe versagt, einen Kompromiss zu finden und als „Bürgermeister aller Hamburger“ Schulfrieden herzustellen.

Deshalb gebe es nun ein vorgezogenes Finale mit Namen Volksentscheid, das die Koalition und seine Amtszeit beenden könne.

Der Bürgermeister hat die Zeitungen des Springer-Verlags in eine auch geschäftlich missliche Lage gebracht: Sollen sie sich, wie sie es bisher getan haben, für die Regierung v.Beust einsetzen und sich gegen die Gegner der sechsjährigen Primarschule wenden, eine beachtliche Lesergruppe des Hamburger Abendblatts und anderer Zeitungen des Verlags?

In Bild erscheint am 12.2.2010 zur Einstimmung ein kritischer Artikel unter der Überschrift „Schwarz-Grün macht Eltern-Wahlrecht zur Mogelpackung“.

Wenn es den Ersten Bürgermeister beruhigen kann, es haben bereits Vorgänger von ihm schärfere, geradezu letzte Warnungen erhalten, z.B. Hans-Ulrich Klose nach seiner politischen Linkswende von Werner Titzrath in der „heißen Phase“ des Stoltzenberg-Skandals im Jahre 1979.

SPD-Fraktion will Ersten Bürgermeister im Untersuchungsausschuss hören.




Nach den Berichten in Hamburger Medien von der Anhörung des HSH-Vorstandschefs Nonnenmacher am Freitag, 5.2.2010, und meinen Webblog-Berichten vom Sonntag forderte der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Neumann konsequent die Anhörung des Ersten Bürgermeisters vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die Einladung an den Finanzsenator ist bereits angekündigt worden.

Prof. Nonnenmacher hatte die Lage der Bank im Dezember 2007 am 5.2.2010 als kritisch dargestellt, was die Frage politisch dringlich macht, was oder wie viel der Bürgermeister vom Zustand der Bank vor der Bürgerschaftswahl im Februar 2008 gewusst hat, und ob er den Bürgern vor der Wahl hätte reinen Wein einschenken müssen.

Die Lage ist für den Ersten Bürgermeister in jedem Falle politisch äußerst unangenehm, auch wenn ihm keine politische Falschaussage nachgewiesen werden kann: Wenn er erklärt, er sei über den kritischen Zustand der HSH Nordbank nicht informiert gewesen, wird man fragen, wie dies ohne Verletzung von eigenen Dienstpflichten, ohne Informationspannen oder Defiziten der politischen Kommunikationsstrukturen möglich gewesen ist. Wenn er aber erklärt, er sei entsprechend informiert gewesen, wird er erklären müssen, warum er die Öffentlichkeit nicht vor der Bürgerschaftswahl informiert hat.

Wenn man ein realistisches Bild von der politischen Kommunikation unter den politischen Führungskräften der Stadt zugrunde legt, ist der Erste Bürgermeister nicht zu beneiden.

Staatsanwaltschaftliche Untersuchungen in Sachen HSH Nordbank



Nun liegen der Hamburger Staatsanwaltschaft Strafanzeigen des Hamburger Anwalts Gerhard Strate wegen Untreue und nunmehr auch wegen Bilanzfälschung gegen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank vor. Ein beachtlicher Stab von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt arbeitet bereits. Dieser verursacht für die Stadt zunächst keine personellen Mehrkosten, während der Arbeitsstab des PUA Hamburg um so mehr kostet, je mehr Mitarbeiter nicht aus dem Öffentlichen Dienst abgeordnet, sondern von außen eingestellt wurden.

Die Straftatbestände der Untreue und Bilanzfälschung sind nur erfüllt, wenn Vorsatz nach- gewiesen werden kann.

Die Bürger der Stadt dürfen gespannt sein, ob Staatsanwaltschaft und später die Richter von den Bankern als Bank-übliche Geschäfte dargestellte Vorgehensweisen als strafbar erkennen, da sie einer fehlgeleiteten und unverantwortlichen Vorstellung von der Geschäftstätigkeit einer überwiegend im staatlichen Besitz befindlichen Bank entsprangen.

Zweifel sind angesichts umstrittener Rechtsmeinungen begründet.

Nicht zum ersten Mal hätten dann Hamburger staatsanwaltschaftliche Untersuchungen nicht zur Klageerhebung geführt.

Kenner der jüngsten Hamburger Geschichte werden sich an den Stoltzenberg-Skandal erinnern. Nach langen Untersuchungen wurde gegen den Firmenchef Leuschner aus gesundheitlichen Gründen keine Anklage erhoben, aber auch nicht eine einzige gegen einen Öffentlich-Bediensteten.

Wer aber sollte schließlich nach dem Motto “Den Letzten beißen die Hunde“ wirklich vor Gericht gestellt werden? Es war der Vater des Jungen, der bei der Explosion der Chemikalien vom Gelände der Firma Stoltzenberg ums Leben kam, Karl-Heinz Ludwig, und zwar wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dieser soll nach damaligen Presseberichten der anarchistischen Debus-Bande angehört haben.

Das Presseecho nach Bekanntwerden dieses Ergebnisses staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen führte dann jedoch zur Einstellung auch dieses letzten Ermittlungsverfahrens.

Mittwoch, 10. Februar 2010

Schulreform-Verhandlungen in Hamburg gescheitert- das Volk muss entscheiden.




Auf meinen Webblogs habe ich die angebliche Kompromisssuche und die Moderation durch Michael Otto von vornherein als eher taktisches Manöver eingeschätzt, dessen Erfolg durch die Verhandlungsspielräume auf beiden Seiten voraussehbar zweifelhaft sein musste. Die Pressekonferenz der regierenden Koalition am heutigen Tag hat mich darin eigentlich nur bestätigt. Es ging seit Tagen bereits um die beste Ausgangsposition für den Volksentscheid-Wahlkampf.

Die verbindliche Einführung der sechsjährigen Primarschule wäre durch das Mandat des Volksbegehrens nicht gedeckt gewesen. Die Einführung an die Entscheidung einer Expertenkommission zu binden, war schon eine gewagte Vorstellung. Es hat mich nicht überrascht, dass insbesondere die GAL letztlich einer wirklichen Evaluation vor Einführung der sechsjährigen Primarschule nicht zugestimmt hat. Wer das Hamburger Schulsystem mit seinen vielen Reform-relevanten Merkmalen und die bisherigen IGLU-,PISA-und Lernausgangsuntersuchungen kennt, wird das verstehen.

Am Verhandlungstisch saßen virtuell auch die Zeitungen des Springer-Verlags, von denen bekannt ist, dass sie eine Einigung wollten. Dies ist natürlich nur den Experten des Hamburger Regierungssystems so bewusst gewesen, da diese einflussreichen Zeitungen bisher noch keinen Volksentscheid durchgesetzt bzw. verhindert haben.

Wer aber das Hamburger Abendblatt von heute liest, findet eine Bestätigung für diese Sicht:

Auf der ersten Seite erscheint unter den roten Roben der Verfassungsrichter gleichberechtigt der Aufmacher mit der Überschrift: „Beust und Goetsch rechnen heute mit Scheitern der Schulgespräche“ und im Hamburg-Teil, Seite 14, folgt ein umfangreiches Interview mit den beiden Bürgermeistern unter dem Titel „Enttäuscht und entschlossen“.

Sollte der Volksinitiative „Wir wollen lernen“ vor der sechsten Verhandlungsrunde gezeigt werden, in welcher Weise der Regierung ein Forum für ihre Position gegeben werden kann, und dies durchaus mit Blick auf einen möglichen schulpolitischen Wahlkampf ?

Sonntag, 7. Februar 2010

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss HSH Nordbank am 5.2.2010: Strategie der Opposition





Die Abgeordneten der Opposition im PUA haben am 5.2.2010 durchaus erkennen lassen, dass Prof. Nonnenmacher trotz seiner Vertragsbedingungen eigentlich nicht der Gegner sein kann, da die entscheidenden Fehler bereits vor seiner Zeit begangen worden waren. Der Zeuge wurde durchaus schonend behandelt, obwohl er in Fällen eigener Betroffenheit weitgehend „abtauchte“. Diese Strategie dürfte mit dem Fraktionsvorsitzenden Neumann und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr.Tschentscher abgestimmt worden sein.

Die Arbeit der Abgeordneten war durchaus effektiv: Nach meiner Mitschrift geraten Dr.Freytag und der Senat zunehmend unter Druck.

Die Äußerung von Dr.Freytag im Oktober 2008, die Bank sei im Kern gesund, ist nach den Ausführungen Prof. Nonnenmachers nicht mehr haltbar und unzutreffend. Der Zustand der Bank sei auf allen Gebieten kritisch gewesen: Subprime-Krise, Liquiditätskrise, Kreditersatzgeschäft kritisch, Kapitalstruktur unzureichend. Die Bank habe im Herbst bereits am Abgrund gestanden. Ein einziger kleiner Vorbehalt: Die Krise sei noch nicht auf das reale Bankgeschäft durchgeschlagen.

Eine ebenso gefährliche Entwicklung zeichnet sich für die Frage ab, ob der Senat die Öffentlichkeit über seinen wahren Kenntnisstand bzw. den Kenntnisstand des Aufsichtsrats vor der Wahl im Februar 2008 hinreichend aufgeklärt hat. Die Lage der Bank sei in der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember von Vorstandschef Hans Berger 2007 kritisch beurteilt worden, die Subprime-Krise mit nicht mehr weiterzureichenden Risiko-Krediten in Höhe von 30 Milliarden Euro, bedenkliche Kapitalstruktur und erheblicher Kapitalbedarf in Höhe von etwa 1,7 Milliarden Euro hätten eine Kapitalerhöhung in beachtlicher Höhe notwendig erscheinen lassen.Es habe eine Herabstufung durch die Ratingagenturen gedroht.

Hier sollte das Wortprotokoll der PUA-Sitzung abgewartet werden.

Gerhard Strate – Star-Anwalt und Star-Aufklärer ?



Am Tage der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 5.2.2010 erschien das Hamburger Abendblatt mit dem Aufmacher auf der Hamburg-Seite:

“Strate wirft HSH Bilanzfälschung vor“. Der Artikel umfasste eine Zweidrittelseite mit den ca. 20x10cm großen Photos Gerhard Strates und Dirk Jens Nonnenmachers.

Andreas Dey, dem offensichtlich die Anzeige des Anwalts vorgelegen hat, stellt das Projekt „St.Pancras“ vor, mit dem die HSH Nordbank und die Hypo Real Estate auf die verschlechterten Rahmenbedingungen Ende 2007 reagierten und eine drohende Herabstufung des Ratings vermeiden wollten.

Im zweiten Halbjahr 2007 drohten die inzwischen unverkäuflichen Problemkredite die Liquidität und die vorgeschriebenen Kapitalkennziffern der Bank zu gefährden.

In einer Art Kreislaufgeschäft hätten deshalb HSH Nordbank und Hypo Real Estate Immobilienkredite in Milliardenhöhe in Zweckgesellschaften(SPV1 und SPV2) ausgelagert, um ihre Bilanz zu verbessern. HRE und HSH lagerten jeweils Immobilienkredite in Höhe von 3,8 Milliarden Dollar aus. Dafür erhielten sie je drei Milliarden Dollar und nahmen damit einen Abschlag von 800 Millionen Dollar in Kauf. Die beiden Zweckgesellschaften verkauften nunmehr die als Wertpapiere gebündelten Kredite an eine weitere Zweckgesellschaft(CPV3) und diese erhielt die sechs Milliarden Dollar zu 99 Prozent von HRE und HSH. Um SPV 3 als unabhängig erscheinen zu lassen, habe sich der US-Hedgefonds Dynamic Credit Partners mit sechs Millionen Dollar an SPV 3 beteiligt und bekam dieses Geld bereits im April 2008 mit 30 Prozent Zinsen zurück.

Ein klassisches kurzfristiges Kreislaufgeschäft, das der Bilanzverschönerung gedient habe und so Strate, den Tatbestand der Bilanzfälschung erfülle. Nonnenmacher erklärt am Tage des Erscheinens dieses Artikels das Geschäft vor dem PUA für absolut banküblich.

Ein ähnliches, aber auch ähnlich teueres Geschäft für die HSH Nordbank war bereits Omega 55. Schönheitsfehler für Dirk Jens Nonnenmacher :Es trägt wie „St.Pancras“ ebenfalls seine Unterschrift.

Gerhard Strate vertritt bekanntlich Luis Marti-Sanchez, den Ex-Chef der HSH Nordbank London, gegen die HSH Nordbank und fährt eine interessante anwaltliche Strategie. Der PUA wiederum kann nur mit Insiderinformationen die Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank und die beteiligten Politiker unter Druck setzen.

Insofern hat Gerhard Strate die Nase vorn gehabt und dem Ausschuss die Show gestohlen, aber dem Ausschuss auch ungewöhnliche Publicity verschafft und einen weiteren Ball zugespielt.

Prof. Nonnenmacher vor dem PUA: großer Auftritt im Kaisersaal.



Selbst von der PR-Abteilung der HSH Nordbank hätte kein angemesseneres Ambiente für den Auftritt ihres Chefs Prof. Nonnenmacher ausgewählt werden können als der Kaisersaal im Hamburger Rathaus.

Man erwartete einen großen Medienandrang, der auch wirklich zu verzeichnen war. So konnte „Dr.No“ begleitet von seinem Anwalt Heinz Wagner gegen 17.00 Uhr wohl inszeniert im Blitzlichtgewitter der Photographen vor die Kameras der anwesenden Sender treten.

Auch für die Öffentlichkeit waren mehr Plätze vorgesehen als im etwas beengten Raum 151 des Rathauses, wo Prof. Nonnenmacher schon vor dem Haushaltsausschuss aufgetreten war, um im März 2009 das teure „Rettungspaket“ für die HSH Nordbank zu begründen.

Schon damals war mir Dirk Jens Nonnenmacher wegen seiner ausgewählten Höflichkeit aufgefallen. Nahezu immer wenn Herr Senator Freytag ihn bat, das Wort zu ergreifen, reagierte der Chef der HSH Nordbank mit einem ganz leicht überfreundlichen „Sehr gern“.

Auch vor dem PUA blieb er bei dieser Strategie: er wolle einen Beitrag zur Aufklärungsarbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses leisten und trotz staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen Rede und Antwort stehen. Prof. Nonnenmacher vergaß auch nicht, die Abgeordneten seiner Wertschätzung zu versichern.

Der Anwalt Nonnenmachers äußerte sich ebenfalls sehr abgeklärt und zurückhaltend im Ton, wenn er für die Behandlung der Einzelgeschäfte wie Omega 55 das Geschäftsgeheimnis als schutzwürdiges Interesse geltend machte und den Ausschluss der Öffentlichkeit dafür verlangte oder eine Präzisierung der Fragestellungen einforderte, da ansonsten seinem Mandanten die notwendig diffusen Antworten auf diffuse Fragen anhand des Wortprotkolls angelastet werden könnten.

Die inhaltliche Strategie Nonnenmachers: es gibt nichts zu verschweigen, ich gehe auch auf die Schwächen der Bank ein, die Strukturen der Bank seien vor seinem Einstieg für eine internationale Geschäftsbank unangemessen gewesen. Die Anzeigen wegen Bilanzfälschung und Untreue seien allerdings „absurd“, es habe nur völlig bankübliche Verfahrensweisen gegeben, für die auch entsprechende Testate vorlägen.

Der PUA schloss übrigens nach einstündiger, nicht-öffentlicher Beratung den Anwalt von Jochen Friedrichs von der Sitzung aus, so dass Prof. Nonnenmacher seinen ausformulierten Vortrag erst gegen 18.00 Uhr beginnen konnte.

Als ich gegen 16.55 den Kaisersaal betrat, waren die meisten Plätze bereits vergeben oder besetzt. Dank der Aufmerksamkeit des Pressesprechers des Präsidenten erhielt ich noch einen Platz, der vorher für den Arbeitsstab reserviert war.

Ein Blick in die Runde zeigte mir, dass diesmal nicht das normale Publikum anwesend war, das ich von Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses kannte. Und in der Tat verließen mit Prof. Nonnenmacher und seinem engeren Stab etwa die Hälfte der Anwesenden nach der Befragung schlagartig den Kaisersaal. Sollte Herr Nonnenmacher nichts dem Zufall überlassen und sich sein eigenes Publikum aus der Bank mitgebracht haben?

Die folgenden eher technischen Tagesordnungspunkte waren sehr aufschlussreich.

Freitag, 5. Februar 2010

Alberto Giacometti: Auktion bei Sothebys- Diebstahl in der Kunsthalle Hamburg 2002



Bei Sothebys in London hat die Bronze-Plastik „L´homme qui marche I“ des Schweizer Künstlers Alberto Giacometti einen Rekordwert von 104,3 Millionen Dollar oder 74 Millionen Euro erzielt.

So mancher Hamburger, insbesondere einige Mitglieder der „Freunde der Kunsthalle“ erinnern sich sicherlich unwillkürlich an den Diebstahl der Giacometti-Statuette aus der Kunsthalle in der Langen Nacht der Museen am 25.Mai 2002. Es war eine kleine Statuette, die damals auf etwa 500000 Euro geschätzt wurde.

Schade, Giacometti scheint gut im Trend zu liegen. Die kleine Hamburger Plastik, 32 cm hoch, würde heute wohl einen höheren Preis erzielen. Denkt man nicht gerade über den Verkauf von Kunstwerken der Museen nach, um ihre Defizite abzubauen?

Besser nicht erinnern wollen wir uns an die unglaublichen Informationspannen in der Kunsthalle nach dem Diebstahl, die eine schnelle Fahndung nach den Dieben unmöglich machten.

Mittwoch, 3. Februar 2010

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „HSH Nordbank“- Transparenz der Arbeit für die Bürger



Wie steht es um die Transparenz der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „HSH Nordbank“ ?

Natürlich kann sich der Parlamentarismus-Experte auch ohne Insider-Kenntnisse einen guten Eindruck von der Arbeit des Ausschusses verschaffen. Erhellend ist dabei der Vergleich mit dem PUA in Schleswig-Holstein.

Um es kurz zu machen: Es sollte vom Arbeitssstab auf der Homepage der Bürgerschaft eine eigene Seite eingerichtet werden, die dem interessierten Bürger den Überblick erleichtert. SH hat dies, verweist aber bei nahezu allen interessanten Informationen auf die Landtagsverwaltung.

Was sollte dort erscheinen:

Links zu allen bisherigen Drucksachen mit Bezug zur HSH Nordbank und der Ausschussarbeit, auch die vielen Anfragen der Opposition.

Sämtliche bisherigen Sitzungstermine mit Tagesordnung, wichtig wäre ein Hinweis, wenn Eingeladene nicht erschienen sind, einschließlich der Begründung.

Alle Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, die gegen den PUA ergangen sind, am besten auch die Anträge mit Begründungen

Die Namen der Betroffenen nach UAG

Eine Auflistung der Beschuldigten, gegen die staatsanwaltschaftliche Untersuchungen laufen.

Zivilrechtliche Klagen gegen die HSH

Arbeitsrechtliche Klagen von gekündigten bzw. entlassenen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern

Links zu Medienberichten, z.B. der NDR-Film vom 2. Februar 2010

Links zu Webblogs, die sich mit der Ausschussarbeit auseinandersetzen

Berichte über den Stand der Aktenbeschaffung

Etc.

Denkbar wäre es auch, einen Teil des für den Ausschuss angedachten Informationssystems für die Bürger zugänglich zu machen.

Es gibt jedenfalls viele Möglichkeiten für den PUA „HSH Nordbank“ einen Beitrag zur Transparenz zu leisten, was seinem Image durchaus förderlich wäre.

Dienstag, 2. Februar 2010

Wer befürwortet die sechsjährige Primarschule? Wird sie ihre Ziele erreichen?



Große Unterstützung erfährt die Einführung der sechsjährigen Primarschule aus dem Grundschulbereich. So z.B. durch 90 Schulleiter von Grundschulen wie die Mopo am 25.2.2009 berichtet oder durch den Grundschulverband Landesgruppe Hamburg im Januar 2010. 162 Schulleiter wollen die Einführung ohne Stufenplan.

Es sollte dabei nicht vergessen werden, dass hier eine Gruppe zustimmt, die von dieser Schulreform auch wesentliche Vorteile erwartet. So werden viele Schulleiter wohl von einer höheren Einstufung ihrer Stellen und von mehr Verwaltungsstunden für die Schulleitung profitieren können. Für die Lehrerinnen ergeben sich dadurch Aufstiegsmöglichkeiten in besser ausgestattete Funktionsstellen. Insgesamt wird der Grundschulbereich durch Ausweitung eher aufgewertet.

Im Übrigen kommt die Unterstützung weitgehend aus den Bereichen, die auch für die Gesamtschule eingetreten sind. Dies sind sicherlich ehrenwerte Leute, aber dass sie besonders für Leistungssteigerung in den Schulen eingetreten wären oder diese gar verwirklicht hätten, wird wohl kaum jemand behaupten wollen.

Wobei man sagen muss, dass viele Gesamtschulen sogar zur weitgehenden äußeren Differenzierung gegriffen haben, um in ihrer Sekundarstufe I mit Blick auf die Sek.II auch annähernd gymnasiale Leistungsniveaus anbieten zu können.

Die sechsjährige Primarschule wird gerade das Ziel Steigerung der Schülerleistungen kaum erreichen können. Man sollte nicht vergessen, dass viele Gymnasien in Hamburg für die Klassen 5 und 6 bereits ein spezielles pädagogisches Konzept mit entsprechender Qualifizierung der Lehrerinnen erfolgreich eingeführt hatten. Die Leistungssteigerung in den Klassen 5 und 6 an den Gymnasien war erheblich, durchaus abweichend von den klassen 7 und 8.

Man sollte dann klar sagen, unser Hauptziel ist die Verbesserung der Durchlässigkeit. Selbst an der Realisierung dieses Ziels darf jedoch gezweifelt werden, wenn es auch äußerst wünschenswert wäre. Hoffentlich werden die Prognosen der Grundschullehrerinnen nach 6 Jahren viel eher zutreffen als bisher und die bisherigen, lange verschwiegenen Probleme der Grundschulen sich in Luft auflösen.

Präjudizierung der sechsjährigen Primarschule ?



Der Bericht des Schulausschusses, Bürgerschaftsdrucksache 19/5191 vom 28.1.2010, lässt erkennen, dass die Schulbehörde die Einführung der sechsjährigen Primarschule bis zum möglichen Volksentscheid nicht unerheblich präjudizieren wird. Belegt wird dies auch durch die Ablehnung des SPD-Antrags 19/3813. Sie fühlt sich durch die entsprechende Änderung des Schulgesetzes dazu berechtigt.

Ob da die angeblich bei der GAL so stark vorhandene Unterstützung für Volksbegehren und Volksentscheid etwas zu kurz kommt? Oder gilt sie nur für die “ richtigen" Initiativen?

Rückschritt statt Fortschritt im Recht der Untersuchungsausschüsse



Waren früher die Untersuchungsausschüsse in Hamburg handlungsfähiger und wirksamer? Als Beleg dafür zwei gesetzliche Regelungen für die Arbeit von Untersuchungsausschüssen.

1. Aussagegenehmigung für Öffentlich Bedienstete:

Bis 1996 bedurften in Hamburg gemäß Art.25 Absatz 5 HV Öffentlich Bedienstete keiner Aussagegenehmigung, wenn sie vor einem Untersuchungsausschuss vernommen wurden. Sie waren nach dieser Norm von ihrer dienstlichen Pflicht zur Verschwiegenheit entbunden.

Nach § 39 Beamtenrechtsrahmengesetz in der Fassung von 1985(BGBl. I S.462)bedurften Beamte einer Aussagegenehmigung. Die Hamburger Verfassung wurde 1996 entsprechend geändert. Der Art.25 Absatz 5 HV fiel komplett weg. Auch in Hamburg ist seitdem eine Aussagegenehmigung erforderlich.

Art. 25 Abs.5 HV bis 19.6.1996:

„ Öffentlich Bedienstete, die vor einem Untersuchungsausschuss vernommen werden, sind dem Ausschuss gegenüber von ihrer dienstlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden.“

Diese Regelung schafft die Möglichkeit für das Parlament, Fehlleistungen in der Verwaltung aufzudecken. Ihr liegt ein anderes Parlamentsverständnis zugrunde als dem heutigen UAG.

2. Öffentlichkeit von Untersuchungsausschusssitzungen:

In der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 17. Februar 1971 lautet der § 77 Abs.1 Beweiserhebung im Kapitel Untersuchungsausschüsse:

„Die Ausschüsse erheben Beweis in öffentlicher Verhandlung. Mit Zweidrittelmehrheit kann Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden.“

Es war damals somit der Regierungsmehrheit nicht möglich, die Ausschussarbeit zugunsten der eigenen Regierung zu unterlaufen, ohne dass die Öffentlichkeit, insbesondere die Presse, davon erfuhr. Ohne Mitwirkung der Opposition war ein Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zu erreichen.


Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Cum-Ex-Steueraffäre“-19.August 2022-Befragung Olaf Scholz

Am 19.August 2022, 13.30 Uhr, tagte der PUA „Cum-Ex-Steuer-Affäre"“ im Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft. Heute wird der Kanzle...