Das Verwaltungsgericht Hamburg hat bereits in zwei Beschlüssen gegen den Untersuchungsausschuss HSH Nordbank und zugunsten klagender Anwälte entschieden, ist dann aber vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.
Nunmehr hat das Amtsgericht Hamburg in der Auseinandersetzung um das Beschlagnahmeersuchen des Ausschusses gegen die HSH Nordbank ebenfalls gegen den PUA entschieden und ist einem Vorschlag der HSH Nordbank gefolgt. Dieser sieht vor, dass Vertreter des Ausschusses gemeinsam mit der Bank die fraglichen Unterlagen sichten und dann gemeinsam einschätzen, welche der Dokumente für die Arbeit wirklich wichtig sind.
Es dürfte dann wohl eine Liste von Dokumenten geben, bei denen man sich nicht einigen kann. Soll dann das Amtsgericht in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen? Das dürfte selbst ambitionierte Amtsrichter überfordern. Bezweifelt werden könnte auch, ob dem Amtsgericht eine derartige Rolle im System der Gewaltenteilung zukommt.
Insgesamt ein inakzeptabler Vorschlag, der das Parlament auf eine Ebene mit einem zu untersuchenden Unternehmen stellt und ihm zumutet, um Dokumente zu feilschen, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags erforderlich sind.
Entweder die Richter der unteren Gerichte haben ein merkwürdiges Parlamentsverständnis oder das Parlament hat wie an vielen Stellen des PUA-Gesetzes versäumt, die Instrumentarien der PUA-Arbeit scharf zu machen.
Das Recht der Beschlagnahme von Akten für parlamentarische Untersuchungen muss wohl auf den Prüfstand.
Übrigens sind Beschlüsse von Hamburger Gerichten in Auseinandersetzungen mit Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen von öffentlichem Interesse und sollten in den Datenbanken der Gerichte veröffentlicht werden.
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